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Änderungen ab 2024

  • Zum 1.1.2024 steigt der gesetzliche Mindeslohn auf 12,41€ pro Stunde.
    Das bedeutet, dass die monatliche Höchstgrenze für den Minijob auf 538,--€ angehoben wird. Die monatliche Arbeitszeit in Höhe von 43 Stunden bleibt somit gleich

 

  • Bitte beachten Sie bei den neuen Anpassungen, dass in 2025 der Mindestlohn
    nochmals steigt auf 12,82€.

 

  • Die Grenzen des übergangsbereichs ändern sich
    auf 538,01€ bis 2.000,-

 

  • Zum 1.1.24 erhöhen sich die Kinderkrankentage:
    15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil
    30 Arbeitstage für Alleinerziehenende

 

  • Kilometerpauschale:
    Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ab dem 21. Entfernungskilometer gilt ab 2024 eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 €

 

  • Die Sachbezugsgrenze für Sachgutscheine bleibt bei 50,--€ pro Monat
    Die Inflationsausgleichsprämie i.H. von 3.000,--€ kann noch steuer- und sozialversicherungsfrei bis zum 31.12.2024 ausbezahlt werden.