Tipp des Tages

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Rechtstipp: Markenrecht - Eine Firma kann Großbuchstaben für das Handelsregister verlangen

Wird der Firmenname einer GmbH - entgegen der von ihrer verwendeten Form in Versalien - ins Handelsregister mit einem Großbuchstaben am Anfang und nachfolgenden Kleinbuchstaben eingetragen, so kann der Gesellschafter eine Änderung beim Registergericht durchsetzen. Das kann nicht argumentieren, der Groß-/Kleinschreibung komme keine Kennzeichnungskraft zu. Zwar habe die bloße besondere Schreibweise/grafische Gestaltung grundsätzlich keine namensrechtliche und damit auch keine firmenrechtliche Relevanz. Hat da Registergericht jedoch bei der Entscheidung nicht alle maßgeblichen Umstände berücksichtigt (etwa die Tatsache, dass Handelsregisterdaten von Banken-, KYC- und ERP-Plattformsystemen automatisiert übernommen werden und eine einmal verlautbarte Schreibweise in Drittsystemen unverändert fortgeschrieben wird), so muss der Eintrag geändert werden. (OLG Frankfurt am Main, 20 W 194/25) - vom 31.10.2025

Steuertipp: Kindergeld für Enkel nur bei Zusammenleben mit den Großeltern

Großeltern haben Anspruch auf Kindergeld für ihre Enkel, solange diese im selben Haushalt leben. Wird das Enkelkind jedoch in eine eigene, abgeschlossene Wohnung aufgenommen – selbst wenn diese im gleichen Gebäude wie die Wohnung der Großeltern liegt – entfällt der Anspruch. Im konkreten Fall zog die Enkelin aus dem Haushalt der Großmutter in eine separate Wohnung im Mehrfamilienhaus und zahlte dort Miete. Die Familienkasse hob daraufhin die Kindergeldfestsetzung auf, da keine Haushaltsgemeinschaft mehr bestand. Das Finanzgericht bestätigte diese Entscheidung, da die Enkelin nicht mehr Teil des Haushalts der Großmutter war (Hessisches FG vom 4.9.2025, 11 K 566/21).