Tipp des Tages

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Rechtstipp: Eine Spezialausbildung kann als Teilhabe bezahlt werden

Leidet eine Studentin an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), weil sie als Kind häuslicher sexueller Gewalt ausgesetzt war und vernachlässigt worden ist, so kann sie die Kosten einer Spezialausbildung für einen Assistenzhund als Hilfsmittel der sozialen Teilhabe vom Land erstattet verlangen (hier ging es um 8.350 € für 40 Stunden Grundausbildung und 60 Stunden Spezialausbildung für das Tier, das sie als Welpe gekauft und hat ausbilden lassen). Hilft der Hund der jungen Frau im Alltag, die unter Antriebslosigkeit, Überforderung und Panikattacken, speziell bei Begegnungen mit Männern, leidet, so darf sie nicht einfach auf andere mögliche Kostenträger verwiesen werden. (LSG Sachsen-Anhalt, L 8 SO 32/25 B ER) - vom 09.03.2026

Steuertipp: Ein Wohnmobil kann gefahren keine Zweitwohnung darstellen

Wer aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitunterkunft unterhält, der kann die Kosten dafür als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Das funktioniert nicht mit einem Wohnmobil, das am Beschäftigungsort als »Zweitwohnung« steht, vom Beschäftigten in der Woche bewohnt wird, und am Wochenende als Fahrzeug für die wöchentlichen Familienheimfahrten genutzt wird. Das Finanzamt darf »mangels Zweitwohnung« die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ablehnen. Weil das Wohnmobil auch für die Familienheimfahrten genutzt wird, handelt es sich nicht um eine »Zweitwohnung«. (FG Baden-Württemberg, 4 K 221/25) - vom 17.09.2025