Tipp des Tages

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Rechtstipp: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Freibädern erlaubt

Betreiber von Freibädern dürfen Ausweiskontrollen am Eingang einführen und Kameras auf dem Gelände installieren, um damit für mehr Sicherheit in den Bädern zu sorgen. Das gelte jedenfalls dann, wenn in den (hier Berliner) Freibäder etliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Form von Drohungen sowie verbale und körperliche Angriffe von Badegästen untereinander als auch gegenüber dem Schwimmbad-Personal dokumentiert wurden. Ist die Lage ein Sommer später wegen der Maßnahmen erheblich entspannter, so sei es unerheblich, dass die Wirksamkeit der jeweiligen Einzelmaßnahme nicht konkret bezifferbar war. Auch sei kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz erkennbar, wenn die Ausweiskontrollen nicht dokumentiert werden und die Videoüberwachung ohne Live-Beobachtung lediglich 72 Stunden gespeichert werden. Es liege ein angemessenes Verhältnis zum Sicherheitszweck vor. (VwG Berlin, 42 K 73/25) - vom 06.05.2026

Steuertipp: Nachzahlungen sind keine Ausgaben - Gutschriften jedoch Einnahmen

Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen (wie zum Beispiel Nachzahlungszinsen) können von Unternehmer nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Es verstößt aber nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, dass Zinsen, die das Unternehmen für eine Erstattung von Gewerbesteuer ausgezahlt bekommen hat, als Betriebseinnahmen gelten und dementsprechend zu versteuern sind. (BFH, IV R 16/23) - vom 26.09.2025