Tipp des Tages

Home / Information / Tipp des Tages

Rechtstipp: Autounfall - Wer einen kleinen Wagen als Ersatz mietet, bekommt keinen großen bezahlt

Fährt ein Mann ein hochwertiges Auto, und wird das bei einem Unfall beschädigt, an dem ihn keine Schuld traf, so steht ihm ein gleichwertiges Mietfahrzeug für die Zeit der Reparatur zu. Mietet der Geschädigte jedoch ein Fahrzeug, das deutlich weniger wert ist, so kann er keine höheren Mietkosten von der Kfz-Haftplicht des Unfallverursachers verlangen. Ist der Ersatzwagen weniger wert, dann ist für die Kostenerstattung nur entscheidend, was tatsächlich gemietet wurde. Grundsätzlich muss der wirtschaftlichste Weg zur Schadensbehebung gewählt werden.« (BGH, VI ZR 67/25) - vom 19.05.2026

Steuertipp: Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer einer vermieteten Eigentumswohnung

Ist der Grundriss einer im Jahr 1967 errichteten Eigentumswohnung seither unverändert geblieben, so kann er gleichwohl noch überwiegend zeitgemäßen Ansprüchen genügen. Dies kann zur Folge haben, dass für ihn – für Zwecke der Vergabe von Modernisierungspunkten bei Anwendung der Anlage 2 zu § 12 Abs. 5 Satz 1 ImmoWertV – mit einer Modernisierung vergleichbare Modernisierungspunkte zu berücksichtigen sein können. (FG Niedersachsen vom 18.6.2026, 15 K 31/24; rkr)