Tipp des Tages

Home / Information / Tipp des Tages

Rechtstipp: Keine Autobahn-Maut für Garten- und Landschaftsbaubetriebe

Transportieren Garten- und Landschaftsbetriebe per Lastkraftwagen unter 7,5 Tonnen Maschinen und Geräte (wie Großrasenmäher), um diese an den Einsatzort zu bringen, so müssen sie keine Maut bezahlen, wenn ein Teil der Strecke über einen eigentlich mautpflichtigen Teil einer Autobahn führt. Sie fallen unter die so genannte Handwerkerausnahme, nach der Fahrzeuge (unter 7,5 t), die Material, Ausrüstungen oder Maschinen befördern, welches für den Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus benötigt werden, von der Maut befreit sind. (VwG Berlin, 38 L 126/26 u. a.) - vom 23. und 26.02.2026

Steuertipp: Abnehmspritzen steuerlich absetzbar?

Die Kosten für Abnehmspritzen wie Ozempic oder Wegovy gelten steuerlich meist als Aufwendungen der privaten Lebensführung und können daher nicht als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Auch wenn Wegovy zur Gewichtsabnahme zugelassen ist, zählt das Finanzgericht es als Lifestylemedikament. Ob der Bundesfinanzhof diese Ansicht bestätigt, ist noch offen. (FG Sachsen-Anhalt vom 18.6.2025, 1 K 776/24, Revision VI R 12/25)