Tipp des Tages

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Rechtstipp: Studenten können kein Bürgergeld beziehen

Bezieht ein (37-jähriger) Mann Bürgergeld, nachdem er ein Musikstudium abgeschlossen hat, aber wegen einer psychischen Behandlung nicht ins Berufsleben starten kann, so darf ihm das Bürgergeld gestrichen werden, wenn sich herausstellt, dass er an einer Universität für ein Zweitstudium immatrikuliert ist. Es spiele keine Rolle, wie ernsthaft der das Studium betreibt. Immatrikuliert Studenten sind auch dann vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen, wenn sie nicht wirklich studieren. Der Mann hat es grob fahrlässig unterlassen, der Behörde die Änderung seines Status (vom arbeitslosen Bürgergeldempfänger zum Studenten) mitzuteilen. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 11 AS 56/24) - vom 27.01.2026

Steuertipp: Zweitwohnungsteuer auf Langeoog bleibt aufgehoben

Die Zweitwohnungsteuersatzung der Inselgemeinde Langeoog wurde vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen als unwirksam eingestuft. Die Gemeinde muss daher die Aufhebung ihrer Steuerbescheide akzeptieren. Der Antrag auf Berufung wurde abgelehnt, da keine ernsthaften Zweifel am Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestehen und die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Die Entscheidung ist rechtskräftig und betrifft auch zahlreiche Parallelverfahren. (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.06.2026, 9 LA 41/25)