Tipp des Tages

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Rechtstipp: Wer sich zwei Jahre nicht kümmert, der verliert den Hund

Gibt eine Hundehalterin ihr Tier (hier ging es um einen Zwergspitz) einer Freundin zur vorübergehenden Aufbewahrung, weil sie sich aufgrund einer Risikoschwangerschaft nicht mehr ausreichend kümmern kann, so kann das Eigentum an dem Hund auf die Freundin übergehen, wenn die Hundehalterin sich nicht mehr meldet, die Freundschaft der Frauen zerbricht und die »neue Besitzerin« das Tier auf ihren Namen bei der Stadt anmeldet, die Hundesteuer zahlt alles weitere Kosten trägt. Meldet die Frau erst nach zwei Jahren einen Anspruch auf das Tier an, so ist ihr Herausgabeanspruch erloschen. Das ursprüngliche Eigentum an dem Hund ist verloren. Die fast zweijährige vollständige Versorgung, die Ummeldung des Hundes und die Übernahme sämtlicher Kosten zeigen, dass der ursprüngliche Vorbehalt nicht mehr bestand. (LG Köln, 6 S 117/25) – vom 25.09.2025

Steuertipp: Schönheits-OPs können umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen sein

Schönheitsoperationen und ästhetische Behandlungen können umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen sein, sofern sie medizinisch indiziert sind und zur Behandlung oder Heilung von Krankheiten, Verletzungen oder angeborenen körperlichen Mängeln dienen. Das Bundesfinanzministerium betont, dass der Unternehmer die medizinische Indikation nachweisen muss, unter anderem durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung, die die Diagnose, den Schweregrad und die Folgen der Erkrankung dokumentiert. Die Feststellung muss durch einen zuständigen Facharzt erfolgen. Weiterführende Informationen und das vollständige Schreiben des BMF sind auf den Seiten des Ministeriums verfügbar. (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 21.05.2026)