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29.04.2025

Ärztliche Suizidhilfe: Verurteilung wegen Totschlags rechtskräftig

Drei Jahre muss ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie in Haft, weil er einem Mann Suizidhilfe geleistet hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts (LG) Essen bestätigt, das auf Totschlag in mittelbarer Täterschaft erkannt hatte.

Nach den Feststellungen des LG hatte der Arzt erkannt, dass die Selbsttötungsentscheidung des Geschädigten durch eine akute psychische Erkrankung krankheitswertig beeinträchtigt und daher nicht freiverantwortlich war.

Das Urteil des LG ist rechtskräftig. Der BGH hat bei der Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen können.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.01.2025, 4 StR 265/24